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Die Riester-Rente
ist eine nach
dem „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur
Förderung
eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens“ (kurz „Altersvermögensgesetz“,
AVmG) 2001/2002 mit
staatlichen Zulagen geförderte
privatfinanzierte Rente.
Alternativ
zu
den Zulagen wurden Sonderausgaben-Abzugsmöglichkeiten eingeführt. Diese
sind im
Einkommensteuergesetz (EStG, §19a
und
§§79ff.) verankert. Gefördert
werden Anlagen in Rentenversicherungen, fondsgebundenen
Rentenversicherungen, Fondssparplänen
und
Banksparplänen.
Ziel der Bundesregierung ist dabei die Förderung der
privaten Altersvorsorge zum Ausgleich des voraussichtlich in Zukunft
sinkenden
Rentenniveaus. Der Mindestbetrag
der persönlichen jährlichen Aufwendungen liegt bei 4 Prozent des
Vorjahreseinkommens, der
Höchstbeitrag
bei 2100,-€.
Anspruch
auf Förderung haben: Arbeitnehmer
und Auszubildende in einem versicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnis, Beamte,
Richter,
Berufssoldaten auf Zeit, Wehr- und Zivildienstleistende, Versicherte
während der Kindererziehungszeiten (die ersten 3 Lebensjahre
des Kindes),
geringfügig
Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben,
Pflichtversicherte
in der Alterssicherung der Landwirte,
Pflegepersonen
und
Entgeltersatzleistungsbezieher (zum Beispiel Bezieher von Kranken- oder
Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe), Selbständige,
wenn sie in der
gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Keinen
Anspruch auf staatliche Förderung haben jedoch: Selbständige,
die nicht rentenversicherungspflichtig sind, Personen die nicht
freiwillig in
der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, Pflichtversicherte
in einer
berufsständigen Versorgungseinrichtung, Bezieher
einer Vollrente
(Alters-,
Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente),
Geringfügig Beschäftigte für die nur der
pauschale Arbeitgeber-
beitrag zur
gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, sowie Rentner
und Pensionäre.
Die „Riester-Rente“
ist nach Walter Riester (ehemaliger Bundesarbeitsminister) benannt, der
die Förderung
der freiwilligen Altersvorsorge
durch eine
Altersvorsorgezulage vorschlug.
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